Arbeitsmaschinen

Die folgende Übersicht beschreibt detailiert die von uns ausgebildeten Führerscheinklassen.
Seit dem 19.01.2013 gibt es neue Fahrerlaubnisklassen und Änderungen in bestehenden Klassen. Diese haben wir farblich kenntlich gemacht. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne jederzeit an!
Klasse: L
- Definition: Zugmaschinen bis max. 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger 25 km/h); Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorie
Klasse: T
- Definition: Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
- Eingeschlossene Klassen: AM/L
- Mindestalter: 16 bbH 40 km/h, 18 mit bbH 60 km/h
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis