Zweirad / Motorrad

Die folgende Übersicht beschreibt detailiert die von uns ausgebildeten Führerscheinklassen.
Seit dem 19.01.2013 gibt es neue Fahrerlaubnisklassen und Änderungen in bestehenden Klassen. Diese haben wir farblich kenntlich gemacht. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne jederzeit an!
Klasse: Mofa
- Definition: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor; max 25 km/h;Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- Eingeschlossene Klassen: Keine
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie
Klasse: AM
- Definition: Zweirädrige Kleinkrafträder(Moped,Mokick); Dreirädrige Kleinkrafträder; Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit bbh 45 km/h und max 50 ccm
- Eingeschlossene Klassen: Keine
- Mindestalter: 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
Klasse: A1
- Definition: Leichtkrafträder bis 125ccm, max 11KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,1KW/KG, keine Begrenzung auf 80 km/h
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
Klasse: A2
- Definition: Krafträder bis 35KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,2KW/KG
- Eingeschlossene Klassen: AM/A1
- Mindestalter: 18
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
Klasse: A
- Definition: Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Eingeschlossene Klassen: AM/A1/A2
- Mindestalter: 24, 20 bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis